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VERHALTENSKODEX FÜR GESCHÄFTSPARTNER

1. Zweck

Dieser Verhaltenskodex beschreibt die Anforderungen und Leitprinzipien von UAB Hegelmann Transporte (im Folgenden „Hegelmann Transporte“ genannt) für unsere Geschäftspartner im Bereich der Einhaltung der geltenden Gesetze und Vorschriften, insbesondere in Bezug auf: grundlegende Arbeitsbedingungen, Menschenrechte, Umweltschutz und geschäftliche Integrität.
Der Begriff Geschäftspartner umfasst alle Personen, mit denen Hegelmann Transporte Geschäfte macht, z.B. Organisationen, die Waren und/oder Dienstleistungen an Hegelmann Transporte liefern.

2. Grundprinzipien

Dieser Verhaltenskodex basiert auf den international verkündeten Menschenrechten, einschließlich der International Bill of Human Rights, den acht Kernkonventionen der Internationalen Arbeitsorganisation und Artikel 32 der UN-Konvention über die Rechte des Kindes. Darüber hinaus unterstützt Hegelmann Transporte die Global-Compact-Initiative der Vereinten Nationen, eine strategische Initiative für Unternehmen, die sich zur Einhaltung von zehn allgemein anerkannten Prinzipien in den Bereichen Menschenrechte, Arbeit, Umwelt und Korruptionsbekämpfung verpflichtet haben.

3. Unsere Erwartungen an unsere Geschäftspartner

Wir bei Hegelmann Transporte verpflichten uns zu verantwortungsvollem Handeln, wo immer wir tätig sind, und wir erwarten von unseren Geschäftspartnern das gleiche Engagement. Wir bestehen darauf, dass unsere Geschäftspartner die Grundsätze dieses Verhaltenskodexes nicht nur an ihre Mitarbeiter weitergeben, sondern auch sicherstellen, dass ihre Mitarbeiter sie respektieren. Auf diese Weise wollen wir sicherstellen, dass jeder, der mit Hegelmann Transporte in Verbindung steht, Integrität, Verantwortung und Vertrauen zeigt.
Als unser Geschäftspartner müssen Sie und Ihre Mitarbeiter jederzeit diesen Verhaltenskodex oder ähnliche Grundsätze, alle geltenden Gesetze und Vorschriften und natürlich Ihre vertraglichen Verpflichtungen gegenüber Hegelmann Transporte einhalten. Die strengere Regelung gilt immer dann, wenn ein Thema sowohl durch diesen Verhaltenskodex als auch durch geltende Gesetze und/oder Ihren Vertrag mit Hegelmann Transporte abgedeckt ist.
Wir erwarten von allen unseren Geschäftspartnern, dass sie die folgenden Grundvoraussetzungen erfüllen und dass sie professionell und systematisch geführt werden.

4. Grundlegende Arbeitsbedingungen und Menschenrechte

Wir sind der festen Überzeugung, dass die Mitarbeiter die wichtigste Ressource eines Unternehmens sind. Deshalb bestehen wir darauf, dass unsere Geschäftspartner die international verkündeten Grundsätze der Menschenrechte respektieren und im Einklang mit diesen arbeiten.

4.1 Kinderarbeit

Die Geschäftspartner müssen darauf hinwirken, alle Formen der Kinderarbeit zu verhindern. Unter keinen Umständen darf einer Person eine Beschäftigung angeboten werden, die jünger als 15 Jahre ist (oder 14 Jahre, wenn das nationale Recht dies zulässt) oder jünger als das gesetzliche Mindestalter des Landes, wenn dieses höher als 15 Jahre ist.

4.2 Arbeitsbedingungen

Unsere Geschäftspartner müssen gewährleisten, dass die Arbeitsbedingungen für ihre Mitarbeiter allen geltenden gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Darüber hinaus sollte jeder Arbeitnehmer das Recht haben, schriftliche Informationen in einer für ihn verständlichen Sprache zu erhalten, in denen seine Arbeitsbedingungen aufgeführt sind.

4.3 Arbeitszeiten

Die Arbeitszeiten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Überstunden, und die Anforderungen an die Gewährung von Ruhezeiten für die Mitarbeiter von Geschäftspartnern müssen stets den geltenden Gesetzen entsprechen. Hegelmann Transporte unterstützt die Anforderungen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und wir ermutigen unsere Geschäftspartner, die einschlägigen ILO-Normen zur Arbeitszeit einzuhalten und zu respektieren.

4.4 Gesundheit und Sicherheit

Deshalb erwarten wir von unseren Geschäftspartnern, dass sie ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld bereitstellen und aufrechterhalten, das die geltenden Normen und gesetzlichen Anforderungen mindestens erfüllt, vorzugsweise aber übertrifft.

4.5 Zwangsarbeit

Zwangsarbeit jeglicher Art darf es im Zusammenhang mit Hegelmann Transporte und unseren Dienstleistungen nicht geben. Daher darf unser Geschäftspartner in keinem Fall Zwangsarbeit, gleich in welcher Form, einsetzen. Zwangsarbeit umfasst Schuldknechtschaft, Menschenhandel und andere Formen der modernen Sklaverei.

4.6 Löhne und Sozialleistungen

Unsere Geschäftspartner dürfen ihren Mitarbeitern keine Löhne und Sozialleistungen zahlen, die unter den gesetzlichen oder tarifvertraglichen Bestimmungen liegen, sofern diese anwendbar sind. Informationen über Löhne und Sozialleistungen müssen allen Mitarbeitern in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen zur Verfügung stehen.

4.7 Vereinigungsfreiheit

Die Geschäftspartner respektieren das Recht ihrer Mitarbeiter, rechtmäßig Vereinigungen zu gründen, ihnen beizutreten oder sich aus ihnen auszuschließen, sofern dies nach lokalem Recht zulässig ist. Wir ermutigen unsere Geschäftspartner, dafür zu sorgen, dass die Mitarbeiter die Möglichkeit haben, ihre Arbeitsbedingungen mit dem Management zu besprechen, ohne Repressalien, Einschüchterungen oder Belästigungen befürchten zu müssen.

4.8 Nicht-Diskriminierung und Chancengleichheit

Unsere Geschäftspartner dürfen keine Form der Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Rasse, ethnischer Zugehörigkeit, Religion, Alter, Behinderung, sexueller Orientierung, Nationalität, politischer Meinung, Gewerkschaftszugehörigkeit, sozialem Hintergrund und/oder anderen gesetzlich geschützten Merkmalen ausüben. Von den Geschäftspartnern wird erwartet, dass sie ihre Mitarbeiter mit Respekt, Würde und Höflichkeit behandeln.

5. Sorge für die Umwelt

Wir erwarten von unseren Geschäftspartnern, dass sie ebenso wie wir ständig bestrebt sind, die Umweltauswirkungen ihrer Tätigkeit, einschließlich des Umgangs mit Rohstoffen, zu verringern. Wir erwarten auch von unseren Geschäftspartnern, dass sie das Vorsorgeprinzip anwenden. Damit meinen wir, dass Vorsichtsmaßnahmen immer dann ergriffen werden sollten, wenn Grund zu der Annahme besteht, dass eine bestimmte Handlung negative Auswirkungen auf die Gesundheit des Einzelnen, auf die Gesellschaft im Allgemeinen oder auf die Umwelt haben könnte. Unsere Geschäftspartner müssen sicherstellen, dass sie alle geltenden Umweltanforderungen, die in Gesetzen, Regeln und Vorschriften festgelegt sind, einhalten.

6. Integrität im Geschäftsleben

Wir erwarten von unseren Geschäftspartnern, dass sie ihre Geschäfte ethisch und mit größtmöglicher Integrität führen.

6.1 Korruptionsbekämpfung
Keiner unserer Geschäftspartner und seine Mitarbeiter dürfen sich jemals auf irgendeine Form der Bestechung oder Korruption einlassen oder diese tolerieren. Als unser Geschäftspartner dürfen Sie Dritten, einschließlich Hegelmann Transporte, weder unzulässige Vorteile anbieten noch annehmen, sei es im öffentlichen oder privaten Bereich, mit dem Ziel, Aufträge zu erhalten oder zu behalten oder eine Vorzugsbehandlung zu erhalten. Solche unzulässigen Vorteile können unter anderem Geldgeschenke, Gelddarlehen, Vergnügungsreisen oder Urlaube, Luxusgüter, verdeckte Provisionen, Vermittlungszahlungen oder Schmiergelder sein. Wir erwarten von unseren Geschäftspartnern auch, dass alle ihre Berichte, Aufzeichnungen und Rechnungen korrekt und vollständig sind und keine falschen oder irreführenden Informationen enthalten.

6.2 Interessenkonflikte

Wir erwarten von unseren Geschäftspartnern, dass sie uns offenlegen, wenn eine Situation eintritt, in der ein Interessenkonflikt besteht, der Hegelmann Transporte betrifft oder beeinflussen könnte. In ähnlicher Weise erwarten wir von jedem Mitarbeiter oder sonstigen Vertreter von Hegelmann Transporte, dass er uns offen legt, wenn er in irgendeiner Weise an einem unserer Geschäftspartner beteiligt oder mit ihm finanziell verbunden ist.

6.3 Exportkontrolle

Hegelmann Transporte verpflichtet sich, die geltenden Exportkontrollgesetze und -vorschriften vollständig einzuhalten, und wir erwarten von unseren Geschäftspartnern, dass sie dasselbe tun.

6.4 Fairer Wettbewerb

Unsere Geschäftspartner müssen faire Geschäfte unterstützen und alle geltenden Gesetze zum fairen Handel, zur Werbung, zum Wettbewerb und zum Kartellrecht vollständig einhalten. Wir erwarten von unseren Geschäftspartnern, dass sie einen fairen Wettbewerb führen und keine Absprachen oder Vereinbarungen treffen, die den Wettbewerb behindern. Das bedeutet, dass Sie sich als Geschäftspartner in keiner Weise mit einem Mitbewerber verpflichten sollten, Preise, Rabatte oder Verkaufsbedingungen festzulegen oder Märkte, Marktanteile, Kunden oder Gebiete aufzuteilen. Wir erwarten von unseren Geschäftspartnern auch, dass sie keine vertraulichen oder sensiblen Informationen austauschen, selbst wenn dies über Dritte geschieht. Zu den sensiblen Informationen gehören u. a. Preise, Zeitpunkt und Umfang von Preisänderungen, Kosten, Gewinnspannen, Absatzprognosen, Verkaufspläne, Verkaufsgebiete, Vertriebspraktiken, Konditionen für bestimmte Kunden, Kapazitätsauslastung und -absichten, Ausschreibungspläne oder -strategien der Konkurrenz, Preis- und Marketingstrategien, Produktpläne und Marktanteile. Dies gilt auch für die Teilnahme an Messen oder Treffen von Fachverbänden.

6.5 Schutz von Informationen und geistigem Eigentum

Die Geschäftspartner müssen die Rechte an geistigem Eigentum respektieren und vertrauliche Informationen schützen, indem sie sie vor Missbrauch, Diebstahl, Betrug oder unzulässiger Offenlegung bewahren.

7. Folgen eines Verstoßes gegen diesen Verhaltenskodex

Wir behalten uns das Recht vor, jederzeit ein Audit bei Geschäftspartnern durchzuführen, die Waren oder Dienstleistungen an Hegelmann Transporte liefern. Dies wird im Voraus schriftlich angekündigt. Auf Verlangen sind unsere Geschäftspartner verpflichtet, alle relevanten Informationen zur Verfügung zu stellen und/oder uns bzw. unseren Vertretern zum Zwecke des Audits Zugang zu ihren Räumlichkeiten zu gewähren. Wir behalten uns auch das Recht vor, einen unabhängigen Dritten unserer Wahl mit der Durchführung von Audits zu beauftragen, um sicherzustellen, dass unsere Geschäftspartner diesen Verhaltenskodex einhalten. Mangelnde Kooperation und/oder Verstöße gegen unseren Verhaltenskodex und/oder geltende Gesetze können zu einer Reduzierung der Geschäftsbeziehungen mit dem betreffenden Partner und letztendlich zu einer Beendigung der Geschäftsbeziehung mit Hegelmann Transporte führen.

8. Informieren Sie uns

Wir bei Hegelmann Transporte ermutigen unsere Geschäftspartner, Fragen zu stellen und Bedenken zu äußern, wenn sie ein ethisches Problem oder einen vermuteten Verstoß gegen den Verhaltenskodex feststellen. Diese Bedenken werden mit der ihnen gebührenden Ernsthaftigkeit behandelt und ordnungsgemäß untersucht. Wenn Sie einen Verstoß gegen unseren Verhaltenskodex melden möchten, wenden Sie sich bitte an uns, indem Sie ein für Sie geeignetes Kommunikationsmittel verwenden.

Datum: 12.2022

*Bitte beachten Sie, dass die Übersetzungen zu Ihrer Erleichterung automatisch erstellt wurden und möglicherweise nicht korrekt sind. Genaue Informationen finden Sie in den Originaldateien“.

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