Skip to main content

Verhaltenskodex für Geschäftspartner

1.    Zweck

Dieser Verhaltenskodex beschreibt die Anforderungen und Leitsätze der Hegelmann Express GmbH (nachfolgend « Hegelmann Transporte » genannt) an unsere Geschäftspartner im Bereich der Einhaltung geltender Gesetze und Vorschriften, insbesondere in Bezug auf: grundlegende Arbeitsbedingungen, Menschenrechte, Umweltschutz und geschäftliche Integrität.

Der Begriff Geschäftspartner umfasst alle Personen, mit denen Hegelmann Transporte Geschäfte tätigt, z. B. Organisationen, die Waren und/oder Dienstleistungen an Hegelmann Transporte liefern.

2.    Grundprinzipien

Dieser Verhaltenskodex basiert auf international proklamierten Menschenrechten, darunter die Internationale Menschenrechtscharta, die acht Kernkonventionen der Internationalen Arbeitsorganisation und Artikel 32 der UN-Konvention über die Rechte des Kindes. Darüber hinaus unterstützt Hegelmann Transporte die Global Compact-Initiative der Vereinten Nationen, eine strategische Politik für Unternehmen, die  sich für die Einhaltung von zehn allgemein anerkannten Prinzipien für Menschenrechte, Arbeit, Umwelt und Korruptionsbekämpfung einsetzen.

3.    Unsere Erwartungen an unsere Geschäftspartner

Bei Hegelmann Transporte bekennen wir uns zu verantwortungsvollem Wirtschaften, wo immer wir tätig sind, und wir verlassen uns auf das gleiche Engagement unserer Geschäftspartner. Wir bestehen darauf, dass unsere Geschäftspartner ihren Mitarbeitern nicht nur die Grundsätze dieses Kodex mitteilen, sondern auch sicherstellen, dass ihre Mitarbeiter sie respektieren. Damit wollen wir sicherstellen, dass alle, die mit Hegelmann Transporte verbunden sind, Integrität, Verantwortung und Vertrauen zeigen.

Als unser Geschäftspartner müssen Sie und Ihre Mitarbeiter jederzeit diesen Verhaltenskodex oder ähnliche Grundsätze, alle geltenden Gesetze und Vorschriften und selbstverständlich Ihre vertraglichen Verpflichtungen gegenüber Hegelmann Transporte einhalten. Die strengere Regelung gilt immer, wenn ein Thema von diesem Verhaltenskodex sowie von geltendem Recht und/oder Ihrem Vertrag mit Hegelmann Transporte abgedeckt ist.

Wir erwarten von allen unseren Geschäftspartnern, dass sie alle folgenden Grundvoraussetzungen erfüllen und professionell und systematisch geführt werden.

4.    Grundlegende Arbeitsbedingungen und Menschenrechte

Wir sind fest davon überzeugt, dass Mitarbeiter die wichtigste Ressource eines Unternehmens sind. Deshalb bestehen wir darauf, dass unsere Geschäftspartner die international verkündeten Grundsätze für die Menschenrechte respektieren und im Einklang mit ihnen arbeiten.

4.1 Kinderarbeit

Die Geschäftspartner arbeiten daran, alle Formen der Kinderarbeit zu verhindern.  Unter keinen Umständen sollte einer Person eine Beschäftigung angeboten werden, die jünger als 15 Jahre ist

(oder 14 Jahre, wenn das nationale Recht dies zulässt) oder jünger als das gesetzliche Mindestalter des Landes, wenn sie älter als 15 Jahre ist.

4.2 Anstellungsbedingungen

Unsere Geschäftspartner müssen garantieren, dass die Arbeitsbedingungen für ihre Mitarbeiter allen geltenden gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Darüber hinaus sollte jeder Mitarbeiter das Recht haben, schriftliche Informationen in einer Sprache zu erhalten, die er leicht verstehen kann, wobei seine Beschäftigungsbedingungen angegeben sind.

4.3 Arbeitszeit

Arbeitszeiten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Überstunden und Anforderungen an die Bereitstellung von Ruhezeiten, für Geschäftspartnermitarbeiter müssen immer dem geltenden Recht entsprechen. Hegelmann Transporte unterstützt die Anforderungen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und wir ermutigen unsere Geschäftspartner, die einschlägigen ILO-Standards zur Arbeitszeit einzuhalten und einzuhalten.

4.4 Gesundheit und Sicherheit

Sicherheit sollte immer einer der wichtigsten Faktoren bei jeder Entscheidung sein, weshalb wir von unseren Geschäftspartnern erwarten, dass sie ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld bieten und aufrechterhalten, dass die geltenden Normen und gesetzlichen Anforderungen mindestens erfüllt, aber vorzugsweise übertrifft.

4.5 Zwangsarbeit

Es darf keine Zwangsarbeit jeglicher Art im Zusammenhang mit Hegelmann Transporte, unseren Dienstleistungen, geben. Daher darf unser Geschäftspartner in keinem Fall Zwangsarbeit, gleich in welcher Form, einsetzen. Zwangsarbeit umfasst Schuldknechtschaft, Menschenhandel und andere Formen moderner Sklaverei.

4.6 Löhne und Sozialleistungen

Unsere Geschäftspartner dürfen die Löhne und Leistungen ihrer Mitarbeiter nicht weniger zahlen, als dies nach geltendem Recht oder gegebenenfalls Tarifvertrag erforderlich ist. Informationen über Löhne und Leistungen müssen allen Mitarbeitern in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen zur Verfügung stehen.

4.7 Vereinigungsfreiheit

Die Geschäftspartner respektieren das Recht ihrer Arbeitnehmer, rechtmäßig Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Beziehungsverbände und Tarifverhandlungen zu gründen, beizutreten oder von ihnen auszuschließen, soweit dies nach lokalem Recht zulässig ist. Wir ermutigen unsere Geschäftspartner, dafür zu sorgen, dass die Mitarbeiter die Möglichkeit haben, ihre Arbeitsbedingungen mit dem Management zu besprechen, ohne Angst vor Repressalien, Einschüchterungen oder Belästigungen zu haben.

4.8 Nichtdiskriminierung und Chancengleichheit

Unsere Geschäftspartner dürfen sich in keiner Form der Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Rasse, ethnischer Zugehörigkeit, Religion, Alter, Behinderung, sexueller Orientierung, Nationalität, politischer Meinung, Gewerkschaftszugehörigkeit, sozialem Hintergrund und/oder anderen Merkmalen engagieren, sofern dies durch geltendes Recht geschützt ist. Von Geschäftspartnern wird erwartet, dass sie ihre Mitarbeiter mit Respekt, Würde und allgemeiner Höflichkeit behandeln.

5.    Sorge für die Umwelt

Wie wir erwarten wir von unseren Geschäftspartnern, dass sie ständig bestrebt sind, die Umweltauswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit einschließlich des Umgangs mit Rohstoffen zu reduzieren. Wir erwarten auch von unseren Geschäftspartnern, dass sie das Vorsorgeprinzip anwenden. Damit meinen wir, dass Vorsichtsmaßnahmen immer dann ergriffen werden sollten, wenn Grund zu der Annahme besteht, dass eine bestimmte Handlung negative Auswirkungen auf die Gesundheit eines Individuums, auf die Gesellschaft im Allgemeinen oder auf die Umwelt haben könnte.  Unsere Geschäftspartner müssen sicherstellen, dass sie alle geltenden Umweltanforderungen erfüllen, die durch Gesetze, Regeln und Vorschriften festgelegt sind.

6.    Geschäftliche Integrität

Wir erwarten von unseren Geschäftspartnern, dass sie ihre Geschäfte ethisch und mit größter Integrität führen.

  • Korruptionsbekämpfung

Keiner unserer Geschäftspartner, seine Mitarbeiter dürfen sich jemals an irgendeiner Form von Bestechung oder Korruption beteiligen oder diese tolerieren. Als unser Geschäftspartner dürfen Sie einem Dritten, einschließlich Hegelmann Transporte, weder öffentlich noch privat, eine Form von unzulässigem Vorteil anbieten oder annehmen, um Geschäfte zu erhalten oder zu behalten oder um eine Vorzugsbehandlung zu erhalten. Solche unangemessenen Vorteile können unter anderem Geldgeschenke, Gelddarlehen, Vergnügungsreisen oder Ferien, Luxusgüter, verdeckte Provisionen, Erleichterungszahlungen oder Schmiergelder umfassen. Wir erwarten auch von unseren Geschäftspartnern, dass sie sicherstellen, dass alle

ihre Berichte, Aufzeichnungen und Rechnungen korrekt und vollständig sind und dass sie keine falschen oder irreführenden Informationen enthalten.

  • Interessenkonflikt

Wir erwarten von unseren Geschäftspartnern, dass sie uns offenlegen, wenn eine Situation eintritt, in der ein Interessenkonflikt zu bestehen scheint, an dem Hegelmann Transporte beteiligt ist oder die Hegelmann Transporte betrifft. In ähnlicher Weise erwarten wir, dass jeder Mitarbeiter oder andere Vertreter von Hegelmann Transporte uns offenlegt, ob er an einem unserer Geschäftspartner beteiligt ist oder finanzielle Verbindungen zu einem unserer Geschäftspartner hat.

  • Exportkontrolle

Hegelmann Transporte verpflichtet sich, die geltenden Exportkontrollgesetze und -vorschriften vollständig einzuhalten, und wir erwarten von unseren Geschäftspartnern, dass sie dasselbe tun.

  • Fairer Wettbewerb

Unsere Geschäftspartner müssen faires Wirtschaften unterstützen und alle geltenden Fair-Trade-, Werbe-, Wettbewerbs- und Kartellgesetze vollständig einhalten. Wir erwarten von unseren Geschäftspartnern, dass sie fair im Wettbewerb stehen und niemals Vereinbarungen oder Vereinbarungen eingehen, die den Wettbewerb behindern. Dementsprechend bedeutet dies, dass Sie sich als Geschäftspartner in keiner Weise mit einem Wettbewerber verpflichten sollten: Festsetzung von Preisen, Rabatten oder Verkaufsbedingungen; oder Märkte, Marktanteile, Kunden oder Gebiete aufteilen. Wir erwarten auch von unseren Geschäftspartnern, dass sie vertrauliche oder sensible Informationen nicht im Wettbewerb austauschen, auch wenn dies über Dritte erfolgt. Zu den sensiblen Informationen gehören Dinge wie Preise, Zeitpunkt von Preisänderungen, Umfang der Preisänderungen, Kosten, Gewinnmargen, Umsatzprognosen, Verkaufspläne, Vertriebsgebiete, Vertriebspraktiken, Bedingungen, die bestimmten Kunden angeboten werden, Kapazitätsauslastung und Absichten, Ausschreibungspläne oder -strategien, Preis- und Marketingstrategien, Produktpläne und Marktanteile.  Dies gilt auch bei der Teilnahme an Messen oder Fachverbandstreffen.

  • Schutz von Informationen und geistigem Eigentum

Geschäftspartner müssen die Rechte an geistigem Eigentum respektieren und vertrauliche Informationen schützen, indem sie sie vor Missbrauch, Diebstahl, Betrug oder unsachgemäßer Offenlegung schützen.

7.    Folgen eines Verstoßes gegen diesen Verhaltenskodex

Wir behalten uns das Recht vor, jederzeit ein Audit von Geschäftspartnern durchzuführen, die Hegelmann Transporte Waren oder Dienstleistungen zur Verfügung stellen. Eine vorherige schriftliche Ankündigung wird erfolgen. Auf Verlangen sind unsere Geschäftspartner verpflichtet, alle relevanten Informationen zur Verfügung zu stellen und/oder uns oder unseren Vertretern zum Zwecke der Prüfung Zutritt zu ihren Räumlichkeiten zu gewähren. Wir behalten uns auch das Recht vor, einen unabhängigen Dritten unserer Wahl mit der Durchführung von Audits zu beauftragen und sicherzustellen, dass unsere Geschäftspartner diesen Verhaltenskodex einhalten. Mangelnde Zusammenarbeit und/oder Verletzung unseres Verhaltenskodex und/oder der geltenden Gesetze kann zu einer Verringerung des Geschäfts mit diesem Partner und letztendlich zu einem Ende der Geschäftsbeziehung mit Hegelmann Transporte führen.

8.    Sagen Sie es uns

Bei Hegelmann Transporte ermutigen wir unsere Geschäftspartner, im Falle eines ethischen Problems oder eines Verdachts auf Nichteinhaltung Fragen zu stellen und Bedenken zu äußern. Diese Bedenken werden mit der Schwere behandelt, die sie verdienen, und werden ordnungsgemäß untersucht. Wenn Sie einen Verstoß gegen unseren Verhaltenskodex melden möchten, senden Sie uns bitte eine Meldung über ein für Sie geeignetes

Daten 2023.01

Verhaltens - kodex

VORWORT

Verhaltenskodex auf der Grundlage der Philosophie, der Vision und der Werte des Unternehmens sowie seiner Grundwerte. Der Verhaltenskodex bietet eine klare Reihe von Grundsätzen und Leitlinien für das, was von den Mitarbeitern erwartet wird. Er zeigt auf, wie sich die Mitarbeiter bei der Erfüllung ihrer Aufgaben im Team, mit Geschäftspartnern, Kunden und anderen Mitgliedern der Gesellschaft verhalten sollen.

Das Unternehmen verpflichtet sich zu den höchsten Standards des Geschäftsgebarens und zu verantwortungsvollem Handeln. Es ist bestrebt, gerechte Dienstleistungen zu erbringen, die einen fairen Wettbewerb und ethische Bedingungen gewährleisten und mit den Normen des Rechtssystems des Landes, in dem die Tätigkeit stattfindet, übereinstimmen.

Zielsetzungen des Verhaltenskodexes:

  1. Definieren Sie Normen und Verhaltensregeln;
  2. Information und Aufklärung der Mitarbeiter über Geschäftsethik und Verhalten im geschäftlichen Umfeld;
  3. Interesse an der Arbeit wecken;
  4. Entwicklung der Verantwortung der Mitarbeiter;
  5. Aufrechterhaltung einer guten, motivierenden und attraktiven Arbeitsatmosphäre im Unternehmen, Förderung seiner Philosophie, Vision und Werte.
  6. Gewährleistung von Beziehungen, die auf Respekt und Vertrauen basieren, und Förderung der sofortigen Lösung von Problemen, die im Unternehmen auftreten;
  7. Schutz der Mitarbeiter vor Konfliktsituationen und unethischem Verhalten durch Definition von Fällen nicht tolerierbaren Verhaltens.

Die Mitarbeiter müssen mit dem Verhaltenskodex vertraut sein. Dieses Do- kument ist Teil des Arbeitsvertrags und die Mitarbeiter sind verpflichtet, es einzuhalten. Die Nichteinhaltung kann zu Disziplinarmaßnahmen führen, die bis zur Entlassung reichen können.

Diese Regeln gelten für alle Mitarbeiter des Unternehmens (einschließlich derjenigen, die im Namen des Unternehmens handeln, unabhängig von der Form der Beziehung zum Unternehmen und der Bezahlung) und, sofern sie mit den politischen Vorschriften übereinstimmen, für Dritte, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Lieferanten.

Jede Führungskraft oder, wenn sie eine verantwortliche Person benennt, ist dafür verantwortlich, dass jedes Teammitglied die Möglichkeit hat, sich mit dem Verhaltenskodex und den wichtigsten Antikorruptionsgrundsätzen vertraut zu machen und bei Bedarf zusätzliche Erläuterungen zu geben.

Der Verhaltenskodex, vollständige Kopien der Richtlinien und Ver- fahren sowie andere Dokumente, auf die Bezug genommen wird, sind im Intranet der Hegelmann-Gruppe verfügbar. Diejenigen, die keinen Zugang haben, können bei ihrem Vorgesetzten ein Papierexemplar anfordern. Mit der Unterzeichnung des Verhaltenskodexes verpflichten sich die Mitarbeiter zur Durchsetzung der Verhaltensgr- undsätze und zur ausnahmslosen Einhaltung.

DIE VISION DER HEGELMANN-GRUPPE

  1. Die HEGELMANN GROUP ist und bleibt eine familiengeführte Unternehmensgruppe
  2. Wir sind ein interkontinentales Logistikunternehmen – global denkend und lokal handelnd – mit einem diversifizierten Dienstleistungsangebot, das seine Wurzeln im Landverkehr hat.
  3. Wir investieren überdurchschnittlich in ertragsorientiertes Wachstum und Diversifikation, um unsere Marktpositionen weiter zu festigen und auszubauen, mit dem Ziel, in den Sektoren, in denen wir tätig sind, zu den TOP 10 zu gehören.
  4. Durch den Ausbau unserer grünen Flotte und unserer intermodalen Aktivitäten leisten wir einen wichtigen Beitrag zu den EU-Klimazielen.
  5. Unser Unternehmen verfügt über eine stabile finanzielle Basis, gestützt durch unsere führende Rolle als Kostenführer sowie als Champion im Spotmarkt und die angestrebte Weiterentwicklung als Logistikanbieter (Road, Sea, Air, Kontraktlogistik) und die weitere
    Internationalisierung (USA, China).
  6. Wir sind ein attraktiver Arbeitgeber für Fachkräfte, die Flexibilität, Entwicklungsmöglichkeiten und Erfolg in einem mittelständischen Unternehmen suchen.
  7. Wir sind auf die digitale Transformation vorbereitet und gehören zu deren Vorreitern. Wir streben danach, unsere Prozesse vollständig zu digitalisieren und damit effizient und transparent zu gestalten. Logistik ist auch die Organisation von Informationsströmen
  8. Wir bei Hegelmann lieben, was wir tun und tun das, was getan werden muss, mit Herz. Diese einzigartige Begeisterung ist der Motor unseres anhaltenden weltweiten Erfolgs.

ROLLEN UND PFLICHTEN

Die Mitarbeiter des Unternehmens sind verantwortlich:

  • die Philosophie, die Werte und die Vision der Hegelmann Gruppe kennen
  • den Verhaltenskodex zu befolgen und Verstöße zu melden
  • sich der relevanten Geschäftsdisziplinen bewusst sein, die der Arbeitsaufgabe zugrunde liegen


▶ Jeder leitende Angestellte oder, falls ihm eine verantwortliche Person zugewiesen wurde, ist
verantwortlich für:

  • Er/sie muss sicherstellen, dass
    jedes Teammitglied die Möglichkeit
    hat, sich mit dem Verhaltenskodex
    und den wichtigsten Grundsätzen
    der Korruptionsbekämpfung
    vertraut zu machen. Er/sie ist
    auch dafür verantwortlich, dass
    die geeigneten Maßnahmen und
    internen Kontrollen vorhanden sind,
    um ein Arbeitsumfeld zu schaffen,
    das frei von Diskriminierung,
    Belästigung, Mobbing, Bestechung
    und Korruption ist.
  • Sicherstellen, dass den
    Mitarbeitern klar ist, was von ihnen
    erwartet wird
  • Angebot relevanter Schulungs- und
    Entwicklungsmöglichkeiten
  • die Philosophie, die Werte
    und die Vision der Hegelmann
    Gruppe kennen
  • sich der relevanten
    Geschäftsdisziplinen bewusst
    sein, die der Arbeitsaufgabe
    zugrunde liegen
  • den Verhaltenskodex zu
    befolgen und Verstöße zu
    melden

GRUNDSÄTZE DES VERHALTENSKODEXES

  1. Ehrlichkeit
    ▶ Ehrliches Handeln, Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, Schutz des Namens und des Rufs des
    Unternehmens
    ▶ Versprechen einhalten
    ▶ Kein Betrug und keine Täuschung
    ▶ Keine Nutzung von Arbeitszeit, materiellen oder finanziellen Ressourcen für die Befriedigung
    eigener Bedürfnisse
    ▶ Förderung des bestmöglichen Einsatzes und der Entwicklung von Mitarbeiterqualifikationen und
    Chancengleichheit im beruflichen Umfeld
  2. Achtung des Gesetzes und der Menschenrechte
    ▶ Alle Kollegen müssen von den Mitarbeitern gleich behandelt werden. Keine Person oder
    Personengruppe darf durch Äußerungen, Handlungen oder Entscheidungen aufgrund von
    Alter, Geschlecht, sozialem Status, Rasse, Religion, sexueller Orientierung, Hautfarbe,
    Nationalität, politischer Meinung, körperlicher Behinderung oder familiärer Situation
    diskriminiert werden. Es müssen rechtliche Maßnahmen ergriffen werden, um solche
    Diskriminierungen zu beenden
    ▶ Verteidigung der Rechte, wenn offensichtliche Verstöße festgestellt werden, wie z.B.
    die Verletzung geltender Gesetze und Vorschriften oder die Missachtung von Menschenrechten
    ▶ Alle Kollegen müssen davor geschützt werden, entlassen, bestraft oder ungerecht
    behandelt zu werden, wenn sie geschützte Informationen gemäß dem Whistleblowing-
    Verfahren weitergeben.
    ▶ Das Unternehmen muss sicherstellen, dass die geltenden gesetzlichen Arbeitszeitbeschränkungen
    eingehalten werden. Die zulässige Höchstarbeitszeit
    pro Woche wird durch nationale Gesetze geregelt, darf jedoch regelmäßig 48
    Stunden reguläre Arbeitszeit und 12 Überstunden pro Woche nicht überschreiten.
    Die Begrenzung der Überstunden wird entsprechend den regionalen
    gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtungen geregelt. Die Arbeitnehmer
    haben Anspruch auf mindestens einen freien Tag pro Woche, außer unter
    außergewöhnlichen Umständen und für einen begrenzten Zeitraum. Das
    Unternehmen sorgt für die notwendigen Arbeitspausen, um die Sicherheit
    und Gesundheit der Arbeitnehmer nicht zu gefährden.
    ▶ Das Unternehmen garantiert, keine Löhne unterhalb des gesetzlichen
    Mindestlohns zu zahlen. Das Unternehmen wird den Lohn nicht aus
    disziplinarischen Gründen oder als Bedingung für die Beschäftigung
    kürzen oder einbehalten. Die an die Mitarbeiter gezahlten Vergütungen
    müssen allen geltenden Lohn- und Gehaltsgesetzen entsprechen,
    einschließlich Mindestlohn, Überstunden und gesetzlichen
    Leistungen.
  1. Verantwortung und Unterordnung
    ▶ Verständnis für die Verpflichtungen und Interessen des Unternehmens gegenüber Aktionären, Kunden,
    Mitarbeitern und Geschäftspartnern
    ▶ Erledigung von Aufgaben durch sorgfältige, effiziente und umfassende Nutzung von Fähigkeiten, Verständnis
    für die Bedeutung von Aufgaben und Pflichten
    ▶ Konsequenzen beruflicher Tätigkeiten auf der Grundlage persönlicher Verantwortung in Bezug auf
    Entscheidungen und Leistungen, Minimierung des potenziellen Nutzens oder Schadens durch kurz- oder
    langfristige Auswirkungen
    ▶ Übernahme von Verantwortung für die eigene Arbeit und die eigenen Entscheidungen
    ▶ Gemeinsame Verantwortung für kollegiale Entscheidungen übernehmen
  2. Beispielhaftes Verhalten
    ▶ Vorbild sein und die allgemein anerkannten Verhaltensregeln in Bezug auf Aussehen, Sprache und Verhalten
    einhalten
    ▶ Toleranz und Hilfsbereitschaft, respektvoller Umgang mit Kollegen und anderen Menschen, friedliche und
    entgegenkommende Lösung von arbeitsbedingten Konfliktsituationen und kontinuierliche Pflege des
    Unternehmensimages
    ▶ Effiziente Nutzung der Arbeitszeit, rechtzeitige und kompetente Ausführung der Aufgaben
    ▶ Keine beleidigende oder verächtliche Behandlung von Kollegen, Untergebenen oder Vorgesetzten
    ▶ Präzises und pünktliches Verhalten, keine Belästigung, keine vulgäre Sprache
    ▶ Kein Missbrauch und Konsum von Alkohol, Drogen oder anderen psychotropen Substanzen und kein Arbeiten
    unter dem Einfluss solcher Substanzen
  3. Kleidung und Auftreten
    ▶ Alle Mitarbeiter sind verpflichtet, bei der Arbeit adrett auszusehen. Das bedeutet, dass sie ein sauberes und
    ordentliches Erscheinungsbild haben und angemessene Kleidung, Schuhe und Accessoires tragen.
    ▶ Unsere Mitarbeiter arbeiten an den unterschiedlichsten Orten, z. B. in Büros, Logistikzentren, Lastwagen,
    Dienstleistungsbetrieben, Hotels usw. Sie haben Aufgaben, die sie von der formellsten Umgebung, wie z.B.
    Meetings mit Kunden, bis hin zu formelleren Umgebungen, wie z.B. bei Dienstleistungen, führen. Es kann sein,
    dass die Mitarbeiter ihren Kleidungsstil an bestimmte Umgebungen anpassen möchten, aber insgesamt
    erwartet die Hegelmann Gruppe, dass die Mitarbeiter jederzeit elegant aussehen und sich so kleiden, dass:
    Die Anforderungen der Hegelmann Gruppe sind:
  • eine gute persönliche Hygiene und ein gepflegtes Äußeres
  • Die Kleidung muss sauber, ordentlich und in gutem Zustand sein.
  • Das Schuhwerk muss angemessen und sicher sein – Flip-Flops sind nicht geeignet
  • Keine kurzen Miniröcke und Shorts
  • Keine Oberteile mit Crop, tiefem Ausschnitt/Rücken oder Westen
  • Keine T-Shirts mit anstößigen Logos
  • Körperschmuck, Ringe, Tätowierungen, die Anstoß erregen könnten, sollten nicht gezeigt werden.
  • Die von der Hegelmann-Gruppe zur Verfügung gestellte Uniform oder Schutzkleidung muss nach
  • Vorschrift getragen werden.
  • In unseren Büros und bei externen Veranstaltungen sind gegebenenfalls Ausweispapiere mitzuführen.
  1. Neutralität, Objektivität und Gerechtigkeit
    Assessment of colleagues according to competence, performance
    and capabilities
    ▶ Bewertung der Kollegen nach Kompetenz, Leistung und
    Fähigkeiten
    ▶ Objektivität bei allen Tätigkeiten, Treffen von Entscheidungen
    auf der Grundlage klarer Bewertungskriterien, z. B. der Meinung
    von Gegnern oder Experten und anderer objektiver Faktoren,
    Vermeidung persönlicher Meinungen und Emotionen
    ▶ Bewertung von Aktivität, Initiative, Zusammenarbeit,
    Kompromissbereitschaft und Offenheit

NORMEN FÜR ETHIK UND VERHALTEN.

  1. Beziehung zu den Kunden
    Das Unternehmen strebt nach ständiger Verbesserung, daher ist die Zufriedenheit der Kunden mit der
    Zusammenarbeit und unseren Dienstleistungen unerlässlich. Wir reagieren umgehend und professionell
    auf die Rückmeldungen unserer Kunden. Der Erfolg des Unternehmens beruht auf der Qualität seiner
    Dienstleistungen und der Effizienz seiner Tätigkeiten.
  2. Beziehungen zu den Lieferanten
    Das Ziel des Unternehmens ist es, ein zuverlässiger Partner zu sein. Wir setzen auf langfristige
    Geschäftsbeziehungen und auf eine gute Zusammenarbeit mit den Lieferanten. Wir sind davon
    überzeugt, dass unsere Lieferanten die internationalen Vorschriften zu Menschenrechten,
    Arbeitsbedingungen, Umweltschutz und Korruptionsbekämpfung einhalten. Wir ermutigen unsere
    Lieferanten, ihre Aktivitäten nach ähnlichen Grundsätzen wie diesem Kodex zu gestalten. Dies ist ein
    wichtiges Kriterium für den Aufbau und die Entwicklung von Geschäftsbeziehungen. Die Lieferanten
    werden nach vorgegebenen Kriterien wie Qualität, Preis, Zuverlässigkeit, Umwelt- und Sozialaspekten
    ausgewählt und bewertet. Darüber hinaus werden die festgelegten Grundsätze in regelmäßigen
    Stichproben und Audits überprüft.
  3. Beziehungen zu Wettbewerbern
    ▶ Das Unternehmen setzt sich für einen fairen und offenen Wettbewerb auf allen Märkten
    ein.
    ▶ Das Unternehmen verbreitet keine negativen Informationen über Konkurrenten, um sich
    einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen.
    ▶ Das Unternehmen bemüht sich um einen fairen Wettbewerb in Übereinstimmung mit
    den geltenden Gesetzen und den Grundsätzen der Geschäftsethik. Das Unternehmen
    steigert seine Wettbewerbsfähigkeit, indem es seine Managementeffizienz
    verbessert, seine Produktivität erhöht und seine Kosten senkt.
  4. Beziehungen innerhalb des Unternehmens
    Das Unternehmen unterstützt die internationalen Menschenrechte und achtet die
    Würde aller Arbeitnehmer, wie sie in der Erklärung der Vereinten Nationen und den
    wichtigsten Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation definiert sind:
    ▶ Wir setzen keine Kinderarbeit, Gefängnisarbeit oder Zwangsarbeit ein.
    ▶ Wir beurteilen alle Mitarbeiter gleich und objektiv. Wir streben ein
    Arbeitsumfeld an, in dem Menschen ungeachtet ihrer individuellen
    Unterschiede, Fähigkeiten oder persönlichen Eigenschaften respektiert
    werden. Kein Mitarbeiter oder Bewerber darf in irgendeiner Weise
    diskriminiert werden
    ▶ Das Unternehmen entwickelt und verbessert ständig die sichere und
    gesunde Arbeitsumgebung, kümmert sich um die Sicherheit und
    Gesundheit seiner Mitarbeiter und beugt möglichen Schäden vor.
    ▶ Bei der Ausführung von Aufgaben und Anweisungen stellen die
    Mitarbeiter ihren Kollegen alle für ihre Aufgaben relevanten
    Informationen zur Verfügung. Sie greifen nicht in die Arbeit der
    Mitarbeiter ein und schaffen keine Situationen, in denen ein
    11
    Mitarbeiter gezwungen ist, vertrauliche Informationen an Unbefugte weiterzugeben
    ▶ Die Arbeitnehmer folgen den Grundsätzen des guten Willens und bemühen sich. Belästigung, Diskriminierung
    oder anderes Fehlverhalten am Arbeitsplatz wird nicht geduldet
    ▶ Das Unternehmen respektiert und erkennt das Recht der Arbeitnehmer auf Vereinigungsfreiheit an, sowie
    ihr Recht, ihre Vertreter frei und unabhängig zu wählen, und garantiert, dass diese Vertreter keiner Form
    der Diskriminierung ausgesetzt sind. Das Unternehmen erkennt auch das Recht der Arbeitnehmer auf
    Tarifverhandlungen an.
    Beziehungen zu Kollegen sind zu vermeiden:
    ▶ Demütigung oder Beleidigung einer Person
    ▶ Öffentliche Diskussion über den Charakter und die Eigenschaften eines Mitarbeiters
    ▶ Entwürdigung der Arbeit oder des Eigentums von Arbeitnehmern
    ▶ Gerüchte und deren Verbreitung sowie Verleumdung und Demütigung
    ▶ Schüren von Zwietracht durch Ausnutzung der beruflichen und psychologischen Vorteile
    ▶ Demonstration von negativem Verhalten
    Vorgesetzte behandeln ihre Mitarbeiter mit Respekt und erteilen Anweisungen, Ratschläge und Bemerkungen an
    ihre Untergebenen nur in der richtigen Weise und mit dem folgenden Ziel:
    ▶ Schaffung eines funktionalen und freundlichen Umfelds und Vermeidung von Konflikten
    ▶ Beseitigung der Ursache für Meinungsverschiedenheiten
    ▶ Keine öffentliche Zurschaustellung von Sympathie und Antipathie gegenüber Untergebenen und anderen
    Mitarbeitern
    ▶ Objektive Bewertung der Eigenschaften der Untergebenen sowie der unternehmerischen Fähigkeiten
    Leitende Angestellte haben die folgenden zusätzlichen Aufgaben:
    ▶ Beispielhaftes Verhalten – ein Vorbild in Bezug auf Ehrlichkeit und Korrektheit
    ▶ Konstruktives Feedback an die Mitarbeiter geben
    ▶ Sicherstellung der Qualifikation der unterstellten Mitarbeiter
    ▶ Beaufsichtigung der ihnen unterstellten Mitarbeiter (einschließlich Zeitarbeitskräfte), um die Einhaltung
    der in der Gesellschaft geltenden Gesetze und Praktiken sowie der Bestimmungen dieses Kodex zu
    gewährleisten
    ▶ Meldung möglicher Verstöße an einen Vorgesetzten oder den Geschäftsführer des Unternehmens
    ▶ Unterstützung von Mitarbeitern, die in gutem Glauben Fragen stellen oder Bedenken hinsichtlich der
    Einhaltung von Gesetzen, Unternehmensvorschriften und Ehrlichkeit äußern. Kein Mitarbeiter darf jemals
    Opfer von Missbrauch werden, weil er solche Fragen stellt oder Bedenken äußert
  5. Vertraulichkeit und Datenschutz
    ▶ Die Mitarbeiter müssen die Privatsphäre aller vertraulichen Unternehmensangelegenheiten schützen. Sie
    müssen auch über Informationen, die sie von ihren Kunden (Geschäftspartnern) erhalten oder die sich auf
    diese beziehen, Stillschweigen bewahren.
    ▶ Der Schutz vertraulicher Unternehmensinformationen ist sehr wichtig. Die Mitarbeiter müssen darüber
    aufgeklärt werden, welche Informationen innerhalb des Unternehmens vertraulich sind. Sie müssen eine
    Vereinbarung unterzeichnen, wonach sie keine Informationen, die sie während ihrer Beschäftigung erhalten
    haben, veröffentlichen, verlieren oder an Personen außerhalb des Unternehmens weitergeben dürfen, es sei
    denn, sie sind dazu berechtigt
    ▶ Informationen werden vertraulich behandelt, wenn sie mit einem Vertraulichkeitsvermerk versehen
    sind oder wenn es offensichtlich ist, dass ihr Inhalt Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse enthält. In
    Zweifelsfällen kann der Mitarbeiter seinen direkten Vorgesetzten um Rat fragen
    ▶ Die Mitarbeiter müssen die Datenschutzbestimmungen einhalten und sicherstellen, dass vertrauliche Daten, insbesondere personenbezogene Daten, so geschützt werden, dass sie für Dritte nicht zugänglich sind.
    Personenbezogene Daten dürfen erhoben, verarbeitet und genutzt werden, soweit dies nach den nationalen Datenschutzgesetzen (oder gleichwertigen Gesetzen des betreffenden Landes), anderen geltenden Gesetzen oder entsprechenden Kooperationsvereinbarungen zulässig ist. In Zweifelsfällen muss der Mitarbeiter den
    Datenschutzbeauftragten um Rat fragen. Alle Mitarbeiter müssen die Datenschutzbestimmungen einhalten und die Vertraulichkeit der laufenden Tätigkeit und der Geschäftsgeheimnisse gewährleisten
    ▶ Die Mitarbeiter dürfen vertrauliche Informationen nicht für unbefugte Zwecke verwenden. Es müssen
    Maßnahmen getroffen werden, um vertrauliche Informationen vor Verlust, Diebstahl, Missbrauch oder Veränderung zu schützen
    ▶ Mitarbeiter, die das Unternehmen verlassen, werden an ihre Verantwortung erinnert, vertrauliche Informationen, von denen sie während ihrer Tätigkeit Kenntnis erlangt haben, weiterhin zu schützen und nicht weiterzugeben
  1. Interessenkonflikt
    ▶ Der Geschäftsverkehr muss so geführt werden, dass er den Interessen des Unternehmens am besten dient.
    Weder eine natürliche noch eine juristische Person, die in irgendeiner Beziehung zu einem Mitarbeiter steht,
    darf aus dem Unternehmen durch betrügerische Handlungen Nutzen ziehen, indem sie den Kontakt zu
    Mitarbeitern oder deren Pflichten ausnutzt
    ▶ Situationen, die zu Konflikten zwischen der Verantwortung des Mitarbeiters gegenüber dem Unternehmen
    und seinen persönlichen Interessen führen könnten, müssen vermieden werden. Jeder Mitarbeiter muss
    Umstände vermeiden, die den Ruf des Unternehmens oder andere materielle und immaterielle Interessen
    des Unternehmens schädigen könnten
    ▶ Die Beteiligung an Aktivitäten eines anderen konkurrierenden Unternehmens (einschließlich Investitionen
    oder finanzieller Beteiligungen an einem solchen Unternehmen) ist ohne die schriftliche Zustimmung des
    eigenen Unternehmens nicht gestattet
    ▶ Alle konfliktbezogenen Situationen im Unternehmen werden unverzüglich und entschlossen gelöst.
    Das Unternehmen verbietet seinen Mitarbeitern nicht, Tätigkeiten auszuüben, die den Interessen des
    Unternehmens oder der ordnungsgemäßen Erfüllung der Aufgaben des Mitarbeiters nicht zuwiderlaufen. Um
    einen Interessenkonflikt zu vermeiden, muss der Mitarbeiter solche Aktivitäten schriftlich melden, bevor er
    sie aufnimmt
  2. Politische und soziale Aktivitäten
    ▶ Die Mitarbeiter dürfen sich an politischen und sozialen Aktivitäten beteiligen, bei Wahlen kandidieren,
    Wahlkampagnen durchführen, Spenden sammeln oder anderweitig zu den Aktivitäten einer
    Organisation oder Partei beitragen. Diese Aktivitäten sind jedoch von ihren beruflichen Tätigkeiten und
    Verantwortlichkeiten zu unterscheiden und beeinträchtigen nicht die ordnungsgemäße Erfüllung ihrer
    direkten Aufgaben im Unternehmen
    ▶ Die Mitarbeiter müssen sicherstellen, dass ihre öffentlichen politischen Äußerungen und Einschätzungen als
    ihre persönliche Meinung und nicht als die Meinung des Unternehmens verstanden werden.
    ▶ Die Mitarbeiter müssen sicherstellen, dass ihre privaten oder persönlichen Interessen nicht mit denen der
    Organisation kollidieren, ihre Entscheidungen im Namen der Organisation nicht beeinflussen und nicht zur
    Erlangung eines persönlichen Vorteils oder eines Vorteils für ihre Familie, Freunde oder Partner verwendet
    werden.
    ▶ Die Mitarbeiter des Unternehmens informieren ihre Vorgesetzten über ihre Beteiligung oder die Absicht, in
    gewählten politischen Parteien, Regierungs- und Selbstverwaltungsgremien mitzuwirken
  3. Schutz der Umwelt
    Als verantwortungsbewusstes Unternehmen versucht Hegelmann, bei seinen Aktivitäten ein Gleichgewicht
    zwischen Umweltschutz, Befriedigung der Bedürfnisse der Gesellschaft und Unternehmensentwicklung
    zu finden

    Das Unternehmen hat sich zu Folgendem verpflichtet:
    ▶ Einhaltung der Umweltgesetzgebung und anderer normativer Dokumente
    ▶ Rationelle Nutzung von Rohstoffen und Energieressourcen
    ▶ Beteiligung an der Abfalltrennung am Arbeitsplatz
  4. Korruption
    Korrupte Handlungen, die,
    ▶ sich selbst oder anderen Personen für die Erfüllung oder Nichterfüllung ihrer Pflichten direkt oder indirekt
    Vermögensgegenstände oder andere persönliche Vorteile (Geschenke, Dienstleistungen, Versprechungen,
    Privilegien) zukommen zu lassen, ist verboten
    ▶ Private Interessen – könnten die Mitarbeiter des Unternehmens oder deren Angehörige oder deren
    Entscheidungen in Bezug auf den persönlichen Besitz von Privatpersonen oder immaterielle Interessen
    beeinflussen
    ▶ Dritte – Einflussnahme auf private und juristische Personen, die keine Mitarbeiter des Unternehmens sind
  5. Bestechung
    ▶ Das Unternehmen duldet keine Form der Bestechung
    ▶ Bestechung ist die Annahme, das Angebot oder das Versprechen von Eigentum oder anderen persönlichen Vorteilen für sich selbst oder eine andere Person, um Handlungen oder Entscheidungen zu beeinflussen, unangemessene Leistungen zu fördern oder die Position der Person zu missbrauchen. Bestechung kann viele verschiedene Formen annehmen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Übertragung von Bargeld, wertvollen Geschenken, Reisen, Unterkünften, Karrieremöglichkeiten und/oder die Offenlegung wertvoller, geschäftsrelevanter Informationen
    ▶ Mitarbeiter des Unternehmens dürfen weder direkt noch indirekt Bestechungsgelder, auch nicht von Dritten,
    annehmen, anbieten, erhalten oder versprechen.
  6. Fehlverhalten bei der Ausübung des Amtes
    ▶ Das Unternehmen duldet keinen Missbrauch von Befugnissen durch Mitarbeiter in Bezug auf
    Genehmigungen, die durch interne Dokumente erteilt wurden.
    ▶ Die vom Unternehmen zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel und finanziellen oder materiellen Ressourcen sind ausschließlich nach dem in der Geschäftsordnung und anderen Dokumenten des Unternehmens festgelegten Verfahren zu verwenden. Die Mitarbeiter des Unternehmens müssen die Vermögenswerte des Unternehmens schützen und eingreifen, wenn dies erforderlich ist, um die unrechtmäßige Verwendung von Eigentum, Schäden oder andere nicht legale Handlungen zu verhinder
  7. Geschäftsvereinbarungen, die Zahlungen erleichtern
    Geschäftsvereinbarungen zur Erleichterung von Zahlungen sind Geldtransfers an Regierungsbeamte mit dem Ziel,
    die üblichen Verfahren durchzuführen oder in kürzerer Zeit durchgeführt zu werden.
    ▶ Allen Mitarbeitern ist es untersagt, Zahlungen zu leisten oder anzunehmen, die geschäftliche Absprachen
    beeinflussen.
  8. Geschenke und Gastfreundschaft
    ▶ Unter Schenkungen versteht man die unentgeltliche Übertragung von Eigentum oder Eigentumsrechten
    ▶ Bei der Erfüllung ihrer Aufgaben dürfen die Mitarbeiter des Unternehmens keine Geschenke dulden oder
    annehmen, die zu einem Interessenkonflikt führen könnten oder die über die normale Geschäftspraxis
    hinausgehen. Ebenso sollte nichts angenommen werden, wenn der Verdacht besteht, dass auf diese Weise
    versucht wird, Mitarbeiter des Unternehmens anzuwerben oder ihre Entscheidungen zu beeinflussen
    ▶ Das Unternehmen verbietet das Anbieten von Geschenken jeglicher Art, wenn der Zweck darin besteht, sich einen ungerechtfertigten Vorteil in Bezug auf das Unternehmen zu verschaffen
    ▶ Mitarbeiter des Unternehmens dürfen offizielle Geschäftsgeschenke (z. B. Waren) und Geschenke in Übereinstimmung mit internationalen Geschäftsprotokollen oder Geschäftstraditionen annehmen und anbieten sowie angebotene Bewirtungen (z. B. Geschäftsessen, Ausstellungen, Konferenzen usw.) annehmen, wenn diese Geschenke/Bewirtungen dazu dienen, Geschäftsbeziehungen zu pflegen oder die Dienstleistungen, den Bekanntheitsgrad und das Image des Unternehmens zu verbessern.
    ▶ Unabhängig von der Höhe des Betrags dürfen Gelder nicht als Geschenk angenommen oder gegeben werden
    ▶ Wenn Mitarbeiter des Unternehmens an Veranstaltungen anderer Geschäftspartner oder gemeinnütziger Organisationen teilnehmen und die Ausgaben und sonstigen Kosten im Zusammenhang mit den Geschäftsreisen gesetzlich zulässig sind, können die Kosten in diesem Zusammenhang auch ganz oder teilweise von der einladenden Partei übernommen werden
    ▶ In allen Fällen müssen die Mitarbeiter den Grundsatz der Angemessenheit in Bezug auf Geschäftsgeschenke oder andere Vermögenswerte, die ihnen angeboten werden, befolgen und beurteilen, ob sie zu einem Vorteil führen oder anderweitig über die normale Praxis fairer Geschäftsbeziehungen hinausgehen
  1. Unterstützung und andere Privilegien
    ▶ Die Unterstützung für private und/oder juristische Personen (Unternehmen, Institutionen, Organisationen)
    mit Vorzugsstatus wird nach den internen Verfahren des Unternehmens gewährt. In allen Fällen muss die
    Gewährung der Unterstützung mit der Unternehmensleitung abgestimmt werden
    ▶ Das Unternehmen unterstützt soziale, erzieherische, künstlerische, kulturelle, wissenschaftliche und
    sportliche Aktivitäten und Projekte. Es stellt sicher, dass seine Unterstützung jene Zielgruppen erreicht,
    deren Aktivitäten und Initiativen mit den Unternehmenswerten, der Politik und Strategie der sozialen
    Verantwortung übereinstimmen und diese fördern
    ▶ Die Unterstützung kann nicht als verdeckte Operation für Bestechung und/oder verdeckten Handel genutzt
    werden.
    ▶ Das Unternehmen verzichtet auf jegliche Form der Unterstützung von politischen Parteien. Eine
    Unterstützung zur Finanzierung politischer Parteien oder politischer Wahlkämpfe wird nicht geleistet und
    kann nicht verwendet
  2. Manipulation
    ▶ Das Unternehmen duldet keine Handlungen, die auf Manipulation beruhen.
    ▶ Unter Manipulation wird eine rechtswidrige Handlung verstanden, die ein Arbeitnehmer in Ausübung seiner
    Pflichten, seiner Befugnisse, seiner Zugehörigkeit und/oder seines Wissens im Arbeitsumfeld vornimmt, um
    andere Arbeitnehmer, andere Unternehmen, Institutionen oder Organisationen zu manipulieren und somit
    rechtmäßig, unrechtmäßig oder gar nicht zu handeln.
  3. Transparente Beschaffung
    ▶ Das Unternehmen verlangt, dass alle Beschaffungsverfahren transparent sind.
    ▶ Alle Aktivitäten im Zusammenhang mit der Beschaffung sollten in Übereinstimmung mit dem QMH-11
    “Beschaffungsverfahren” durchgeführt werden, das die Hauptkriterien für die Auswahl von Lieferanten
    beschreibt.
    ▶ Die Lieferanten müssen auf der Grundlage des wirtschaftlichsten Angebots unter gleichen und nicht
    diskriminierenden Bedingungen ausgewählt werden, sowohl bei der Vergabe als auch bei der Ausführung des
    Auftrags
    ▶ In jedem Fall ergreift das Unternehmen unverzüglich Maßnahmen, wenn es durch interne
    Kontrollmechanismen oder andere Maßnahmen feststellt, dass das Verhalten von Dritten, die Waren oder Dienstleistungen an das Unternehmen liefern, gegen die Antikorruptions- und Beschaffungsverfahren des Unternehmens verstößt

    GEWÄHRLEISTUNG DER WIRKSAMKEIT DES VERHALTENSKODEXES
    ▶ Die Einhaltung der Bestimmungen des Verhaltenskodex beruht auf dem Selbstbewusstsein und dem
    Gewissen der Mitarbeiter des Unternehmens. Das Unternehmen unterstützt seine Mitarbeiter voll und ganz,
    die die Bestimmungen des Kodex in gutem Glauben einhalten, insbesondere wenn sie von außen unter Druck
    gesetzt werden, dagegen zu verstoßen.
    ▶ Wenn Mitarbeiter auf Verstöße aufmerksam werden oder den Verdacht haben, dass gegen den
    Verhaltenskodex und den Ethikkodex des Unternehmens verstoßen wurde, sollten sie ihren direkten
    Vorgesetzten um Rat fragen.
    ▶ Verstöße gegen den Kodex können zu offiziellen Sanktionen bis hin zur Entlassung führen.
    ▶ Wenn ein Mitarbeiter Fragen zum Verhaltenskodex hat, können die folgenden Schritte befolgt werden:

Politik des integrierten managementsystems

Die HEGELMANN Gruppe Unternehmen führen Transporte von Komplett- und Teilfrachten in West- und Osteuropa mit verschiedenen Transportmitteln durch und bieten Lagerdienstleistungen an.

 Unser Ziel: Der beste Anbieter von Transport- und Lagerdienstleistungen für unsere Kunden zu werden, weswegen wir permanent die Veränderungen auf dem Transportmarkt verfolgen und uns Bestens an diese anpassen, um unseren Kunden die geeignetsten Lösungen anbieten zu können sowie unseren Fuhrpark passend zu modernisieren. Unser Team ist immer bereit, die Wünsche der Kunden entgegenzunehmen und innerhalb kürzester Zeit entsprechende Lösungen anzubieten.

Um das Qualitäts-, Sicherheits-, Arbeitsrisiko- und Umweltverträglichkeitsmanagement von Güterverkehr- und Lagerdienstleistungen zu gewährleisten, hat die Geschäftsführung ein integriertes Managementsystem (MS) gemäß den Standards ISO 9001, ISO 14001 und ISO 45001, GMP+, IFS Logistics, GDP, SQAS implementiert.

STRATEGISCHE AUFGABEN & TÄTIGKEITSBEREICHE:

  • Ordnungsgemäße Aufrechterhaltung und kontinuierliche Verbesserung von Qualität, Umwelt-, Arbeits- und Gesundheitsschutz, Lebensmitteln, Medizinprodukten, Lebensmittel, Futtermitteln Managementsystemen sowie deren Integration in die Geschäftstätigkeit des Unternehmens als eines der wichtigsten Managementelemente;
  • Den Kunden Transport- und Lagerdienstleistungen anzubieten, die deren Bedürfnissen entsprechen;
  • Verbesserung von Monitoring und Management aller interner und externer Faktoren, Verbesserung der gebotenen Leistungen, Erweiterung des Umfangs;
  • Sorgfältige Bewertung der Dienstleister und Lieferanten sowie ein Unterhalten von beidseitig nützlichen Beziehungen zu diesen. Beobachtung und Kontrolle, wie sich Lieferanten und Subunternehmer an die vorgegebenen Anforderungen halten;
  • Einhaltung aller Anforderungen zu Umweltschutzaspekten, der gesetzlichen Bestimmungen und selbst übernommener Verpflichtungen zu Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer;
  • Vernünftige Nutzung der natürlichen Ressourcen und Energie, Reduzierung des Müllaufkommens und dessen verantwortungsvolle Entsorgung;
  • Förderung von Offenheit und einem Dialog mit interessierten Parteien unter Berücksichtigung der an diese gestellten Anforderungen;
  • Die Schulung und systematische Weiterbildung unserer Mitarbeiter, sie und andere im Namen der Gesellschaft tätige Personen zu mehr Verantwortungsbewusstsein für die Qualität der Arbeit, Gesundheit und Umweltschutz zu erziehen;
  • Sicherstellen von angemessenen und sicheren Arbeitsbedingungen sowie von sozialen Garantien;
  • Planung und Zuwendung der entsprechenden Mittel zum Erhalt und zur ständigen Verbesserung des integrierten Managementsystems;
  • Regelmäßige Bewertung der Effizienz des integrierten Managementsystems.

Die Firmenpolitik der HEGELMANN Gruppe ist den interessierten Parteien und allgemein zugänglich. Alle Mitarbeiter der Gesellschaften und Personen, die im Auftrag der Gesellschaften tätig sind, werden mit der Politik bekannt gemacht und sie müssen sich in ihrer Tätigkeit an diese Bestimmungen halten. Die Politik wird jährlich durchgesehen, damit sie immer angemessen und aktuell bleibt.

Datum 2022-07-12