Verhaltenskodex für Geschäftspartner
1. Zweck
Dieser Verhaltenskodex beschreibt die Anforderungen und Leitsätze der Hegelmann Express GmbH (nachfolgend « Hegelmann Transporte » genannt) an unsere Geschäftspartner im Bereich der Einhaltung geltender Gesetze und Vorschriften, insbesondere in Bezug auf: grundlegende Arbeitsbedingungen, Menschenrechte, Umweltschutz und geschäftliche Integrität.
Der Begriff Geschäftspartner umfasst alle Personen, mit denen Hegelmann Transporte Geschäfte tätigt, z. B. Organisationen, die Waren und/oder Dienstleistungen an Hegelmann Transporte liefern.
2. Grundprinzipien
Dieser Verhaltenskodex basiert auf international proklamierten Menschenrechten, darunter die Internationale Menschenrechtscharta, die acht Kernkonventionen der Internationalen Arbeitsorganisation und Artikel 32 der UN-Konvention über die Rechte des Kindes. Darüber hinaus unterstützt Hegelmann Transporte die Global Compact-Initiative der Vereinten Nationen, eine strategische Politik für Unternehmen, die sich für die Einhaltung von zehn allgemein anerkannten Prinzipien für Menschenrechte, Arbeit, Umwelt und Korruptionsbekämpfung einsetzen.
3. Unsere Erwartungen an unsere Geschäftspartner
Bei Hegelmann Transporte bekennen wir uns zu verantwortungsvollem Wirtschaften, wo immer wir tätig sind, und wir verlassen uns auf das gleiche Engagement unserer Geschäftspartner. Wir bestehen darauf, dass unsere Geschäftspartner ihren Mitarbeitern nicht nur die Grundsätze dieses Kodex mitteilen, sondern auch sicherstellen, dass ihre Mitarbeiter sie respektieren. Damit wollen wir sicherstellen, dass alle, die mit Hegelmann Transporte verbunden sind, Integrität, Verantwortung und Vertrauen zeigen.
Als unser Geschäftspartner müssen Sie und Ihre Mitarbeiter jederzeit diesen Verhaltenskodex oder ähnliche Grundsätze, alle geltenden Gesetze und Vorschriften und selbstverständlich Ihre vertraglichen Verpflichtungen gegenüber Hegelmann Transporte einhalten. Die strengere Regelung gilt immer, wenn ein Thema von diesem Verhaltenskodex sowie von geltendem Recht und/oder Ihrem Vertrag mit Hegelmann Transporte abgedeckt ist.
Wir erwarten von allen unseren Geschäftspartnern, dass sie alle folgenden Grundvoraussetzungen erfüllen und professionell und systematisch geführt werden.
4. Grundlegende Arbeitsbedingungen und Menschenrechte
Wir sind fest davon überzeugt, dass Mitarbeiter die wichtigste Ressource eines Unternehmens sind. Deshalb bestehen wir darauf, dass unsere Geschäftspartner die international verkündeten Grundsätze für die Menschenrechte respektieren und im Einklang mit ihnen arbeiten.
4.1 Kinderarbeit
Die Geschäftspartner arbeiten daran, alle Formen der Kinderarbeit zu verhindern. Unter keinen Umständen sollte einer Person eine Beschäftigung angeboten werden, die jünger als 15 Jahre ist
(oder 14 Jahre, wenn das nationale Recht dies zulässt) oder jünger als das gesetzliche Mindestalter des Landes, wenn sie älter als 15 Jahre ist.
4.2 Anstellungsbedingungen
Unsere Geschäftspartner müssen garantieren, dass die Arbeitsbedingungen für ihre Mitarbeiter allen geltenden gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Darüber hinaus sollte jeder Mitarbeiter das Recht haben, schriftliche Informationen in einer Sprache zu erhalten, die er leicht verstehen kann, wobei seine Beschäftigungsbedingungen angegeben sind.
4.3 Arbeitszeit
Arbeitszeiten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Überstunden und Anforderungen an die Bereitstellung von Ruhezeiten, für Geschäftspartnermitarbeiter müssen immer dem geltenden Recht entsprechen. Hegelmann Transporte unterstützt die Anforderungen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und wir ermutigen unsere Geschäftspartner, die einschlägigen ILO-Standards zur Arbeitszeit einzuhalten und einzuhalten.
4.4 Gesundheit und Sicherheit
Sicherheit sollte immer einer der wichtigsten Faktoren bei jeder Entscheidung sein, weshalb wir von unseren Geschäftspartnern erwarten, dass sie ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld bieten und aufrechterhalten, dass die geltenden Normen und gesetzlichen Anforderungen mindestens erfüllt, aber vorzugsweise übertrifft.
4.5 Zwangsarbeit
Es darf keine Zwangsarbeit jeglicher Art im Zusammenhang mit Hegelmann Transporte, unseren Dienstleistungen, geben. Daher darf unser Geschäftspartner in keinem Fall Zwangsarbeit, gleich in welcher Form, einsetzen. Zwangsarbeit umfasst Schuldknechtschaft, Menschenhandel und andere Formen moderner Sklaverei.
4.6 Löhne und Sozialleistungen
Unsere Geschäftspartner dürfen die Löhne und Leistungen ihrer Mitarbeiter nicht weniger zahlen, als dies nach geltendem Recht oder gegebenenfalls Tarifvertrag erforderlich ist. Informationen über Löhne und Leistungen müssen allen Mitarbeitern in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen zur Verfügung stehen.
4.7 Vereinigungsfreiheit
Die Geschäftspartner respektieren das Recht ihrer Arbeitnehmer, rechtmäßig Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Beziehungsverbände und Tarifverhandlungen zu gründen, beizutreten oder von ihnen auszuschließen, soweit dies nach lokalem Recht zulässig ist. Wir ermutigen unsere Geschäftspartner, dafür zu sorgen, dass die Mitarbeiter die Möglichkeit haben, ihre Arbeitsbedingungen mit dem Management zu besprechen, ohne Angst vor Repressalien, Einschüchterungen oder Belästigungen zu haben.
4.8 Nichtdiskriminierung und Chancengleichheit
Unsere Geschäftspartner dürfen sich in keiner Form der Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Rasse, ethnischer Zugehörigkeit, Religion, Alter, Behinderung, sexueller Orientierung, Nationalität, politischer Meinung, Gewerkschaftszugehörigkeit, sozialem Hintergrund und/oder anderen Merkmalen engagieren, sofern dies durch geltendes Recht geschützt ist. Von Geschäftspartnern wird erwartet, dass sie ihre Mitarbeiter mit Respekt, Würde und allgemeiner Höflichkeit behandeln.
5. Sorge für die Umwelt
Wie wir erwarten wir von unseren Geschäftspartnern, dass sie ständig bestrebt sind, die Umweltauswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit einschließlich des Umgangs mit Rohstoffen zu reduzieren. Wir erwarten auch von unseren Geschäftspartnern, dass sie das Vorsorgeprinzip anwenden. Damit meinen wir, dass Vorsichtsmaßnahmen immer dann ergriffen werden sollten, wenn Grund zu der Annahme besteht, dass eine bestimmte Handlung negative Auswirkungen auf die Gesundheit eines Individuums, auf die Gesellschaft im Allgemeinen oder auf die Umwelt haben könnte. Unsere Geschäftspartner müssen sicherstellen, dass sie alle geltenden Umweltanforderungen erfüllen, die durch Gesetze, Regeln und Vorschriften festgelegt sind.
6. Geschäftliche Integrität
Wir erwarten von unseren Geschäftspartnern, dass sie ihre Geschäfte ethisch und mit größter Integrität führen.
- Korruptionsbekämpfung
Keiner unserer Geschäftspartner, seine Mitarbeiter dürfen sich jemals an irgendeiner Form von Bestechung oder Korruption beteiligen oder diese tolerieren. Als unser Geschäftspartner dürfen Sie einem Dritten, einschließlich Hegelmann Transporte, weder öffentlich noch privat, eine Form von unzulässigem Vorteil anbieten oder annehmen, um Geschäfte zu erhalten oder zu behalten oder um eine Vorzugsbehandlung zu erhalten. Solche unangemessenen Vorteile können unter anderem Geldgeschenke, Gelddarlehen, Vergnügungsreisen oder Ferien, Luxusgüter, verdeckte Provisionen, Erleichterungszahlungen oder Schmiergelder umfassen. Wir erwarten auch von unseren Geschäftspartnern, dass sie sicherstellen, dass alle
ihre Berichte, Aufzeichnungen und Rechnungen korrekt und vollständig sind und dass sie keine falschen oder irreführenden Informationen enthalten.
- Interessenkonflikt
Wir erwarten von unseren Geschäftspartnern, dass sie uns offenlegen, wenn eine Situation eintritt, in der ein Interessenkonflikt zu bestehen scheint, an dem Hegelmann Transporte beteiligt ist oder die Hegelmann Transporte betrifft. In ähnlicher Weise erwarten wir, dass jeder Mitarbeiter oder andere Vertreter von Hegelmann Transporte uns offenlegt, ob er an einem unserer Geschäftspartner beteiligt ist oder finanzielle Verbindungen zu einem unserer Geschäftspartner hat.
- Exportkontrolle
Hegelmann Transporte verpflichtet sich, die geltenden Exportkontrollgesetze und -vorschriften vollständig einzuhalten, und wir erwarten von unseren Geschäftspartnern, dass sie dasselbe tun.
- Fairer Wettbewerb
Unsere Geschäftspartner müssen faires Wirtschaften unterstützen und alle geltenden Fair-Trade-, Werbe-, Wettbewerbs- und Kartellgesetze vollständig einhalten. Wir erwarten von unseren Geschäftspartnern, dass sie fair im Wettbewerb stehen und niemals Vereinbarungen oder Vereinbarungen eingehen, die den Wettbewerb behindern. Dementsprechend bedeutet dies, dass Sie sich als Geschäftspartner in keiner Weise mit einem Wettbewerber verpflichten sollten: Festsetzung von Preisen, Rabatten oder Verkaufsbedingungen; oder Märkte, Marktanteile, Kunden oder Gebiete aufteilen. Wir erwarten auch von unseren Geschäftspartnern, dass sie vertrauliche oder sensible Informationen nicht im Wettbewerb austauschen, auch wenn dies über Dritte erfolgt. Zu den sensiblen Informationen gehören Dinge wie Preise, Zeitpunkt von Preisänderungen, Umfang der Preisänderungen, Kosten, Gewinnmargen, Umsatzprognosen, Verkaufspläne, Vertriebsgebiete, Vertriebspraktiken, Bedingungen, die bestimmten Kunden angeboten werden, Kapazitätsauslastung und Absichten, Ausschreibungspläne oder -strategien, Preis- und Marketingstrategien, Produktpläne und Marktanteile. Dies gilt auch bei der Teilnahme an Messen oder Fachverbandstreffen.
- Schutz von Informationen und geistigem Eigentum
Geschäftspartner müssen die Rechte an geistigem Eigentum respektieren und vertrauliche Informationen schützen, indem sie sie vor Missbrauch, Diebstahl, Betrug oder unsachgemäßer Offenlegung schützen.
7. Folgen eines Verstoßes gegen diesen Verhaltenskodex
Wir behalten uns das Recht vor, jederzeit ein Audit von Geschäftspartnern durchzuführen, die Hegelmann Transporte Waren oder Dienstleistungen zur Verfügung stellen. Eine vorherige schriftliche Ankündigung wird erfolgen. Auf Verlangen sind unsere Geschäftspartner verpflichtet, alle relevanten Informationen zur Verfügung zu stellen und/oder uns oder unseren Vertretern zum Zwecke der Prüfung Zutritt zu ihren Räumlichkeiten zu gewähren. Wir behalten uns auch das Recht vor, einen unabhängigen Dritten unserer Wahl mit der Durchführung von Audits zu beauftragen und sicherzustellen, dass unsere Geschäftspartner diesen Verhaltenskodex einhalten. Mangelnde Zusammenarbeit und/oder Verletzung unseres Verhaltenskodex und/oder der geltenden Gesetze kann zu einer Verringerung des Geschäfts mit diesem Partner und letztendlich zu einem Ende der Geschäftsbeziehung mit Hegelmann Transporte führen.
8. Sagen Sie es uns
Bei Hegelmann Transporte ermutigen wir unsere Geschäftspartner, im Falle eines ethischen Problems oder eines Verdachts auf Nichteinhaltung Fragen zu stellen und Bedenken zu äußern. Diese Bedenken werden mit der Schwere behandelt, die sie verdienen, und werden ordnungsgemäß untersucht. Wenn Sie einen Verstoß gegen unseren Verhaltenskodex melden möchten, senden Sie uns bitte eine Meldung über ein für Sie geeignetes
Daten 2023.01